Ringel-Befehl
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Der Vergeltungs-Befehl von General Ringel vom 23.5.1941
5.Gebirgsdivision
Ia
- Div.Gef.St. 3km südl. Westecke Flugplatz
- Mallion, den 23.Mai 1941, 11 Uhr
- Div.Gef.St. 3km südl. Westecke Flugplatz
Ein Meuchelmord an einem Soldaten der Luftwaffe am 22.5.41 hat ergeben. Daß die griech. Bevölkerung in Zivil, Uniform, auch in deutscher, an den Kämpfen teilnimmt und Verwundete niederschiesst, niedersticht und Ringe abschneidet, Gefallene schändet und ausplündert.
Wo eine griech. Zivilperson mit der Schusswaffe in der Hand angetroffen wird, ist sie sofort zu erschiessen.
Desgleichen ist bei Angriffen auf Verwundete zu verfahren.
Jn Ortschaften sind sofort Geiseln festzunehmen (Männer von 18 – 55 Jahren) und ihnen und der Einwohnerschaft bekanntzugeben, daß im Falle feindl. Handlungen jeder Art gegen die deutsche Wehrmacht sofortige Erschiessung erfolgt.
Für jeden Deutschen 10 Griechen, dazu werden die in der Nähe befindlichen Ortschaften angezündet.
Die Bürgermeister haben dies in ihren Gemeinden bekanntzumachen.
- Der Divisionskommandeur:
- Ringel
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