Dokument: Student-Befehl 31.5.1941
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- [1] A b s c h r i f t :
Generalkommando XI.Fliegercorps Gef.Stand, den 31.5.1941
- Der Kommandierende General
Betr.: Vergeltungsmassnahmen.
- Es ist einwandfrei festgestellt:
- a) Dass sich die Bevölkerung von Kreta (auch Frauen u. Jugendliche)
- im weitesten Umfange am direkten Kampfe beteiligt hat,
- b) dass sie ferner im besonderen als Heckenschützen aus dem Hinter-
- halt heraus versucht hat, unsere Verbindungen zu stören,
- c) dass sie unsere Verwundeten misshandelt und gequält hat,
- d) dass sie gefangene Soldaten in grausamster Weise ermordet hat,
- e) und dass sie schliesslich sogar Leichen in rachsüchtiger u. besti-
- alischer Weise verstümmelt hat.
- Die Truppe hat sich, soweit ihr dieses während der Kampfhandlungen
- möglich war, aus der Notwehr heraus bereits selbst geholfen.
- Jetzt ist die Zeit gekommen, allen derartigen Fällen planmässig
- nachzugehen, Vergeltung zu üben und Strafgerichte abzuhalten, die
- auch als Abschreckungsmittel für die Zukunft dienen sollen.
- Ich beabsichtige, in dieser Richtung mit äusserster Härte vorzu-
- gehen. Zu diesem Zwecke befehle ich:
- 1.) Alle mir selbst bekannt gewordenen Greueltaten (besonders im Rau-
- me Maleme - Kastelli) werde ich selbst sofort sühnen lassen.
- 2.) Unter Aufsicht der Führer der Gruppen Ost (General Ringel) und
- West (Oberst Ramke) sind sofort bei den Rgt. bezw. bisherigen
- selbständigen Kampfgruppen geeignete ältere Offz. zu bestimmen,
- die sofort allen derartigen Fällen nachgehen bis zur vollstän-
- digen Sühnung.
- Hierbei lege ich besonderen Wert darauf, dass die Sühnung selbst
- - nach Möglichkeit - durch diejenige Truppe erfolgt, die unter
- den bestialischen Greueltaten gelitten hat.
- 3.) Als zentraler Bearbeiter beim Gen.Kdo. für Vergeltungsmassnahmen
- wird Major Bock bestimmt, für den diese Aufgabe jetzt Haupt-
- aufgabe ist.
- Als Vergeltungsmaßnahmen kommen in Frage:
- 1.) Erschiessungen
- 2.) Kontributionen
- 3.) Niederbrennen von Ortschaften (vorher Sicherstellung aller Bar-
- mittel, die restlos den Angehörigen zugute kommen sollen),
- 4.) Ausrottung der männlichen Bevölkerung ganzer Gebiete.
- Die Genehmigung zu 3.) u. 4.) behalte ich mir vor. Sie ist
- auf dem kürzesten Wege einzuholen (mit stichwortartiger Be-
- gründung).
- Es kommt nun darauf an, alle Massnahmen mit größter Beschleuni-
- gung durchzuführen, unter Beiseitelassung aller Formalien u. un-
- ter bewusster Ausschaltung von besonderen Gerichten. Bei der gan-
- zen Sachlage ist dies Sache der Truppe und nicht von ordentlichen
- Gerichten. Sie kommen für Bestien und Mörder nicht in Frage.
- Ferner ist sofort das bereits vorhandene u. baldmöglichst das noch
- hinzukommende Bild - u. schriftl. Material mir vorzulegen, desglei-
- chen die Personalien aller Misshandelten, Ermordeten u. Verstümmel-
- ten, nach folgendem Muster:
Dienstgrad N a m e Truppenteil Befund Nächste Angehörige u.Familienverhältnisse
Verteiler:
Gruppe Ost (General Ringel), mit dem Ersuchen, eine besondere Prüfung
- bei Fallsch.Jg.Rgt.2 (Rethimnon) u. Fallsch.Jg.Rgt. 1 (Jraklion) vorzunehmen.
- bei Fallsch.Jg.Rgt.2 (Rethimnon) u. Fallsch.Jg.Rgt. 1 (Jraklion) vorzunehmen.
Gruppe West (Oberst Ramke)
Komm.Gen.
Chef
Major Bock.
- Der Kommandierende General:
- gez. Student
- Für die Richtigkeit der Abschrift:
- Haidlen
- Major 1.G.
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Quelle
- ↑ Gen.Kdo. XI. Fliegerkorps, Der Kom.Gen., 31.5.1941, Bundesarchiv, BA-MA, RH 28-5-4b, Bl. 412f

